Unser Sonnenstudio haben wir mit Ablauf des 28.02.2023 geschlossen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Sunspot-Club)
1. Mitgliedschaft und Nutzung
1.1. Das umseitig näher bezeichnete Sonnenstudio führt einen Sunspot-Club. Das Studio ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive des Einzugs der Mitgliedsbeiträge auf die PCA Professional Card Administration GmbH mit Sitz in Hamburg, zu übergeben und abzutreten, sofern hierdurch dem Clubmitglied im Rahmen der normalen Vertragsabwicklung keine zusätzlichen Kosten entstehen; diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen, durch das Mitglied verursachten Leistungsstörungen.
1.2. Mit Annahme der Mitgliedschaft im Sunspot-Club ist das Mitglied berechtigt, im umseitigen Studio täglich ein Bräunungsgerät der eigenen Wahl aus dem angebotenen Sortiment des Studios zu nutzen. Die maximale Besonnungsdauer ist jedoch nur möglich, wenn das Gerät und dessen herstellerseits programmierte maximale Besonnungszeit dies zulassen. Ggf. ergänzende Angebote, auf deren Nutzung das Mitglied Anspruch hat, sind umseitig unter der Rubrik "Vertragsdauer/Beitrag/Nutzungszeiten" definiert. Das Studio ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.3. Im Eigeninteresse verpflichtet sich das Mitglied, den Empfehlungen des fachlich geschulten Studiopersonals hinsichtlich der Nutzungsdauer der Solarien Folge zu leisten. Grundlage der Empfehlungen ist die anzunehmende individuelle Hautverträglichkeit des Mitglieds und gesetzliche Vorschriften nach der UVSV (UVSchutz- Verordnung).
1.4. Die Gerätenutzung erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten des Studios und richtet sich ansonsten tageszeitlich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif.
1.5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten
Bräunungsgerätes. Das Studio ist in der Wahl des Sortimentes der angebotenen Geräte frei und kann dieses nach eigenem Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte, die dem üblichen Betrieb eines Sonnenstudios entsprechen, sind vom Mitglied zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Reparatur oder Wartung, kann das Studio einzelne Geräte für die Benutzung sperren. Die Sperrung einzelner Geräte berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages. Sollten mehr als drei Geräte für mehr als 21 Tage nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, so verlängert sich der Mitgliedsvertrag ohne Kosten
für das Mitglied um die Anzahl der Tage, die die Frist von 21 Tagen überschreitet.
2. Personenbezogene Mitgliedschaft / Mitgliedskarte
2.1. Jedes Mitglied erhält eine Sunspot-Clubkarte. Die Karte ist weder übertragbar noch veräußerbar und gilt ausschließlich für das Mitglied persönlich. Die Karte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Sollte die Karte trotz sorgfältiger Verwahrung abhanden kommen, so wird das Mitglied das Studio über den Verlust unverzüglich informieren, damit eine Sperrung der Karte veranlasst werden kann.
2.2. Sofern nach dem Abhandenkommen der Mitgliedskarte dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt und überlassen wird, werden die damit verbunden Kosten von 10,- Euro dem Mitglied per Lastschrift vom umseitig genannten Konto belastet.
3. Identifikation des Mitglieds
3.1. Bei Antragsstellung identifiziert sich das Mitglied durch den Personalausweis. Die Richtigkeit der Bankverbindung wird ggf. durch EC- oder Bank-Kundenkarte belegt.
3.2. Zur fortlaufenden Identifikation des Sonnenstudios wird von jedem Mitglied ein Foto oder Fingerprint erstellt, das bzw. der vom Sonnenstudio elektronisch abgespeichert wird und zur Identitätskontrolle durch das Studiopersonal dient.
3.3. Das Mitglied ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Angaben des Mitglieds aus dem umseitigem Aufnahmeantrag sowie die die Vertragsdurchführung betreffenden Daten von dem Sonnenstudio der mit der Verwaltung beauftragten PCA Professional Card Administration GmbH mit Sitz in Hamburg zur Verwaltung der Mitgliedschaft und des Vertrages (einschließlich der Forderungseinziehung) zur Verfügung gestellt werden und von der PCA hierzu gespeicherten und verwendet werden. Die Daten werden vom Studio bzw. der mit der Verwaltung beauftragten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel die Daten der Solarnutzung, werden gelöscht, sobald sie zur Vertragsdurchführung einschließlich des Forderungseinzugs nicht mehr erforderlich sind und soweit der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge
4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. oder 15., je nach umseitiger Wahl des Beginns der Mitgliedschaft, im Voraus datumsmäßig fällig. Das Mitglied erhält eine Vorabinformation zum ersten Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Belastet wird in jedem Fall das vom Mitglied umseitig angegebene Konto. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem in dem Aufnahmeantrag vom Mitglied gewählten Tarif.
4.2. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat, besteht ein Anspruch auf Ersatz der hierfür angefallenen Bankgebühren und administrativen Aufwendungen.
4.3. Für Mahnungen, die das Studio oder dessen Verwaltung aufgrund eines Rückstandes verschickt, werden dem Mitglied 4,00 Euro Gebühren belastet.
4.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist das Studio berechtigt, die Sunspot-Clubkarte des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren, ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und / oder die Beitragsverpflichtung endet oder unterbrochen wird.
4.5. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand und wird der Rückstand trotz Mahnung nicht ausgeglichen, so ist das Studio oder dessen Verwaltung berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur Vertragskündigung durch das Studio oder dessen Verwaltung besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens ohne dem Studio zurechenbaren Anlass widerruft. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung steht dem Studio ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträgen zu, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären. Der Anspruch ist mit Zugang der Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem Studio bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
4.6. Die zu Beginn der Mitgliedschaft vom Mitglied zu entrichtende Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Nachfolgende Belastungen der jährlich fälligen Verwaltungsgebühr erfolgen alle 12 Monate.
4.7. Nach Ablauf eines Jahres, ab Beginn der Mitgliedschaft, ist das Studio zu einer Preisanpassung der Mitgliedsbeiträge berechtigt. Die Preisänderung hat das Studio dem Mitglied mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat mit einer Frist von einem Monat, ab Zugang der Preisänderungsmitteilung, das Recht zur Vertragskündigung. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer während der Vertragslaufzeit, darf dem Mitglied weiterbelastet werden, ohne dass sich hieraus für das Mitglied das Recht zur Vertragskündigung ergibt.
5. Vertragslaufzeit
5.1. Die Vertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Mitglieds 12,24 oder ggf. auch 3 Monate. Sofern der Vertrag sich über diese Laufzeit hinaus nicht verlängern soll, hat das Mitglied, wie auch das Studio die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten einen Monat auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit und bei Verträgen mit 12 oder 24 Monaten drei Monate auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss rechtsgültig unterzeichnet sein. Erfolgt bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten keine Kündigung, verlängern sich solche Verträge jeweils um 12 Monate, sofern sie nicht mit der vorgenannten dreimonatigen Frist auf das Ende der ursprünglich gewählten Vertragslaufzeit oder das Ende der Verlängerungsperiode von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt bei Verträgen mit einer Laufzeit von 3 Monaten keine Kündigung, verlängern sich solche Verträge jeweils um 3 Monate, sofern Sie nicht mit der vorgenannten 1monatigen Frist auf das Ende der ursprünglich gewählten
Vertragslaufzeit oder das Ende der Verlängerungsperiode von jeweils 3 Monaten gekündigt werden.
5.2. Die Vertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Mitglieds 12,24 oder ggf. auch 3 Monate. Sofern der Vertrag sich über diese Laufzeit hinaus nicht verlängern soll, hat das Mitglied, wie auch das Studio die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten einen Monat auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit und bei Verträgen mit 12 oder 24 Monaten drei Monate auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss rechtsgültig unterzeichnet sein. Erfolgt bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten keine Kündigung, verlängern sich solche Verträge jeweils um 12 Monate, sofern sie nicht mit der vorgenannten dreimonatigen Frist auf das Ende der ursprünglich gewählten Vertragslaufzeit oder das Ende der Verlängerungsperiode von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt bei Verträgen mit einer Laufzeit von 3 Monaten keine Kündigung, verlängern sich solche Verträge jeweils um 3 Monate, sofern Sie nicht mit der vorgenannten 1monatigen Frist auf das Ende der ursprünglich gewählten Vertragslaufzeit oder das Ende der Verlängerungsperiode von jeweils 3 Monaten gekündigt werden.
5.3. Im Fall der Kündigung verpflichtet sich das Mitglied zur Rückgabe der ihm überlassenen Sunspot-Clubkarte.
6. Datenänderung
Sollten sich beim Mitglied wesentliche persönliche Daten ändern, z.B. Wohnort, Name oder Bankverbindung, so ist das Mitglied verpflichtet, das Studio darüber umgehend zu informieren.
7. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
AGB Stand 03/15